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Grundstücksteilung
Seit dem 01.01.2009 ist durch eine Änderung der Niedersächsischen Bauordnung die Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen entfallen. Eine bisher erforderliche schriftliche Genehmigung ist nicht mehr zu beantragen.
Es zeigt sich, dass bei beabsichtigten Teilungen von Grundstücken ein erheblicher Beratungsbedarf seitens der Grundstückseigentümer bzw. deren Bevollmächtigten besteht. Es besteht die Möglichkeit, eine Beratung zur baurechtlichen Beurteilung einer Grundstücksteilung im schriftlichen Verfahren zu beantragen. Bitte nutzen Sie für eine schriftliche Beratungsanfrage den nachstehenden Vordruck. Die erforderlichen Anlagen können dem Vordruck entnommen werden.
Antragsunterlagen:
- Antrag auf schriftliche Beratung zur baurechtlichen Berteilung einer Grundstücksteilung nach § 58 Abs. 1 Satz 2 NBauO (pdf-Formular, s. u.)
Hinweis:
Die schriftliche Auskunft über die beabsichtigte Grundstücksteilung ist gebührenpflichtig.
Ansprechpartner/in
| Servicestelle Bauberatung, Bauangelegenheiten und Brandschutz | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2116 (Eingang Ost, 2. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-592 E-Mail: bauen@landkreis-verden.de | |

