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Grunderwerb
Ankauf von Grundstücken zu Naturschutzzwecken
Die untere Naturschutzbehörde kauft seit 1979 ökologisch wertvolle Grundstücke zu angemessenen Bedingungen auf, um sie für den Natur- und Landschaftsschutz zu sichern und weiterzuentwickeln. Sofern es von der Lage und Größe der Flächen her sinnvoll ist und dem Entwicklungsziel für das Gebiet entspricht, werden die Flächen im Rahmen von Bewirtschaftungsvereinbarungen - mit Bewirtschaftungsauflagen über Düngung und Mähzeitpunkt - verpachtet oder durch biotopgestaltende Maßnahmen weiterentwickelt. Wichtige Voraussetzung für einen Ankauf ist allerdings eine Bezuschussung des Ankaufs mit Drittmitteln (z. B. über Landesprogramme).
Für Fragen zum Flächenankauf und zur Verpachtung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.