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Amtsärztlicher Dienst
Amtsärztliche Untersuchung
Amtsärztliche Begutachtungen werden im Fachdienst Gesundheit aus unterschiedlichen Anlässen durchgeführt. Für die Zuständigkeit gilt das Wohnortprinzip, d.h. es ist das Gesundheitsamt des Landkreises zuständig, in dem Sie mit Ihrem 1. Wohnsitz gemeldet sind.
Die Begutachtung erfolgt im Auftrag nach den jeweils maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden oder öffentlich rechtliche Institutionen. Ein schriftlicher Auftrag ist Voraussetzung für die Durchführung der Begutachtung. Da im Auftrag ggf. spezielle Fragen formuliert werden, kann ein Termin nur nach mündlicher Anfrage leider nicht vergeben werden. Der Auftraggeber erhält je nach gesetzlicher Vorschrift und Fragestellung ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis oder ein ausführliches Gutachten.
Amtsärztliches Gesundheitszeugnis
Sie haben von der für Sie zuständigen Behörde (z. B. Niedersächsische Landesschulbehörde) ein Anschreiben bekommen, in dem Sie dazu aufgefordert werden, sich beim zuständigen Gesundheitsamt untersuchen zu lassen. Von unserer Seite werden Sie unter Berücksichtigung des vorgesehenen Verbeamtungstermins gesondert zu einem Untersuchungstermin eingeladen.
Was sollten Sie zur Untersuchung mitbringen?
- Personalausweis
- evtl. vorhandene ärztliche Berichte (Briefe, Befunde, Röntgenaufnahmen etc.)
- ggf. Brille, Kontaktlinsen
- Impfausweis
Den nachstehenden Fragebogen zur Krankenvorgeschichte schicken Sie bitte vor der Untersuchung ausgefüllt und unterschrieben an das Sekretariat der Amtsärztin (s. Kontakt - Amtsärztlicher Dienst).
Wieviel Zeit sollten Sie für die Untersuchung einplanen?
Auch wenn der zeitliche Rahmen individuell sehr unterschiedlich sein kann, werden 1,0 Stunden in der Regel nicht überschritten.
Was wird untersucht?
Der Umfang der Untersuchungen richtet sich zum einen nach der Fragestellung des Auftraggebers und zum anderen nach Ihrem gesundheitlichen Zustand.
In jedem Fall wird am Untersuchungstag anhand eines Fragebogens und im persönlichen Gespräch mit der Ärztin bzw. dem Arzt Ihre Krankengeschichte erhoben und eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Zusätzlich werden Ihr Seh- und Hörvermögen getestet und Größe, Gewicht sowie Blutdruck gemessen.
Es wird ggf. eine Urinprobe mit einem allgemeinen Screening-Test untersucht sowie ggf. eine Blutentnahme durchgeführt. Dazu brauchen Sie nicht nüchtern sein.
Die Ergebnisse der Untersuchungen führt die Ärztin bzw. der Arzt zu einem psychischen und körperlichen Befund zusammen. Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch niedergelassene Ärzte, Therapeuten oder Krankenhäuser angefordert werden oder dass zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte erfolgen müssen.
Kontakt - Amtsärztlicher Dienst