Inhaltsbereich
Prostituiertenschutzgesetz
In der Bundesrepublik Deutschland ist 2017 das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Das beinhaltet, dass sich alle in der Prostitution tätigen Menschen (Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter) bei einer Behörde anmelden müssen. Üblicherweise ist eine Behörde des Landkreises oder der Stadt zuständig, in dem oder in der die Tätigkeit überwiegend ausgeübt wird.
Im Landkreis Verden übernehmen diese Aufgabe das Gesundheitsamt und der zugehörige Verwaltungsdienst.
Bevor Sie sich anmelden können, muss eine Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG erfolgen. Das ist eine kostenlose und vertrauliche Einzelberatung, keine Untersuchung. Es kann aber bei Wunsch ein kostenloser HIV-Test durchgeführt werden (Blutentnahme).
Folgende Themenbereiche können besprochen werden:
- Verhütung von ansteckenden Krankheiten und allgemeine Gesundheitsfürsorge
- Empfängnisregelung / Schwangerschaft
- Gefahren durch übermäßigen Gebrauch schädlicher Substanzen und Sucht
- Hilfen in Notsituationen und Zwangslagen.
Danach erhalten Sie eine Bescheinigung über diese Beratung. Damit können Sie sich dann im Verwaltungsdienst (im selben Gebäude) anmelden.
Für die Anmeldung darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.
Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung gilt 1 Jahr. Sollten Sie allerdings jünger als 21 Jahre sein, gilt sie nur ein halbes Jahr. Danach müssen Sie sich erneut beraten lassen.
Eine gültige Bescheinigung müssen Sie bei der Arbeit immer dabei haben.
Gesundheitliche Beratung und Anmeldung können am selben Tag erfolgen. Wenn Sie nur wenig Deutsch sprechen, informieren Sie uns bitte über die für Sie geeignete Sprache. Dann kümmern wir uns um eine Übersetzungsmöglichkeit.
Eine Terminvereinbarung zur Gesundheitlichen Beratung und Anmeldung kann telefonisch oder per Mail erfolgen.
Ansprechpartner/in
Nicole Müller | |
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0182 (Gesundheitsamt, EG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-682 E-Mail: Nicole-Mueller-39@landkreis-verden.de |