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Anzeige einer Tierhaltung
Rinderhaltung (Foto: Landkreis Verden) Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Einhufer, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel oder Bienen halten will, hat seine Tierhaltung gemäß Viehverkehrs-Verordnung bis spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz des Landkreises Verden als zuständiger Behörde anzuzeigen.
Die Anzeige hat unter Angabe des Tierhalternamens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, zu erfolgen.
Die Anzeige ersetzt nicht die Anzeige der Tierhaltung bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.
Gebühren:
Für die Bearbeitung der Anzeige einer Tierhaltung nach Viehverkehrsverordnung, Fischseuchen-Verordnung oder Bienenseuchen-Verordnung wird eine Gebühr von 20,00 EUR erhoben.