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Bodenschutz
Wasser, Luft und eben Boden sind für unser Leben unverzichtbar. Boden und die darin enthaltenen Mikroorganismen dienen Pflanzen als Standort und Nährstoffquelle. Boden filtert das Wasser und erfüllt viele weitere wichtige natürliche Funktionen. Boden hat auch eine enorme Bedeutung als historisches Archiv.
Deswegen ist der Boden seit 1998 gesetzlich geschützt (Bundes-Bodenschutzgesetz und Niedersächsisches Bodenschutzgesetz). Danach sind die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Auch die Bodenentsiegelung gehört zu diesen Maßnahmen.
Vorsorgender Bodenschutz
Hiernach gilt es, die Entstehung von schädlichen Bodenveränderungen vorsorglich zu vermeiden. Insbesondere GrundstückseigentümerInnen und NutzerInnen von Grundstücken sind gesetzlich verpflichtet, Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen, die durch ihre Nutzung auf dem Grundstück oder in dessen Einwirkungsbereich hervorgerufen werden können. Auch das Auf- und Einbringen von Bodenmaterial auf Grundstücken, entsprechend der Kriterien, die in der Bodenschutzverordnung festgelegt sind, gehört dazu. Es geht nicht nur darum, den Boden vor qualitativen Einbußen durch Schadstoffeinträge oder mechanischen Einflüssen zu schützen, die zu Verdichtungen führen. Ein anderer wichtiger Aspekt ist die Vermeidung übermäßigen Flächenverbrauchs. Denn nur intakte Böden sind Garanten für saubere Gewässer und nur funktionsfähige, unversiegelte Flächen tragen dazu bei, beispielsweise die negativen Auswirkungen eines Hochwassers zu mindern.
Nachsorgender Bodenschutz
Hierbei handelt es sich um den Umgang mit altlastverdächtigen Flächen und Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte). Betroffene Flächen sind in einem Altlastenkataster zu führen. Außerdem sind Untersuchungs- und Überwachungsmaßnahmen sowie Gefahrenabwehrmaßnahmen anzuordnen und durchzuführen oder Sanierungspläne zu genehmigen. Schädliche Bodenveränderungen sind flächenmäßig zu erfassen, auf Schadstoffbelastungen zu untersuchen und bezüglich der vorherrschenden Nutzung und Schutzgutbetroffenheit zu bewerten. Je nach Einzelfall ist der Standort gegebenenfalls zu überwachen oder gar zu sanieren.
Nachstehend finden Sie neben Links zum Thema Bodenschutz auch eine Auswahl von Gesetzen und Verordnungen zu diesem Thema.
Für weitere Informationen zum Bodenschutz nehmen Sie bitte mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Verden Kontakt auf.
Ansprechpartner/in
| Florian Stähler | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1144 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-8992 E-Mail: boden@landkreis-verden.de | |
Links
- Bodenschutz und Altlasten. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
- Boden schützen. Umweltbundesamt
- Bodenschutz in Niedersachsen. Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
- Bundes-Bodenschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)