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Gewerbe-Erlaubnisse
(Foto: Bernhard Pixler / pixelio.de)
In der Bundesrepublik Deutschland herrscht vom Grundsatz her Gewerbefreiheit, d. h. derjenige, der sich selbstständig machen möchte, muss die Aufnahme des Gewerbes bei seiner Gemeinde anzeigen.
Allerdings besteht für einige Gewerbezweige eine Erlaubnispflicht (z. B. Reisegewerbekarte oder Maklererlaubnis). Eine solches Gewerbe darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche Erlaubnis erteilt wurde.
In dieser Rubrik finden Sie Informationen zu den erlaubnispflichtigen Gewerben, zu den Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnisse sowie Ihre Ansprechpartner beim Landkreis. Für Antragstellerinnen/-steller oder Gewerbetreibende, die in den Städten Achim und Verden wohnen bzw. ihren Betriebssitz haben, sind die dortigen Ordnungsämter zuständig.
Die Überwachung von Betrieben in Sachen Arbeitnehmer- und Arbeitsschutz allgemein gehört nicht zum Aufgabenbereich des Landkreises. Hierfür ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Celle zuständig. Für weitere Informationen zur Niedersächsischen Gewerbeaufsicht klicken Sie bitte hier.