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Gesundheitliche Anforderungen an Personal im Lebensmittelbereich
ACHTUNG: Aufgrund des aktuellen Coronavirus-Geschehens werden die Infektionsschutzbelehrungen zum Umgang mit Lebensmitteln im Gesundheitsamt bis auf weiteres ausgesetzt.
In Lebensmitteln tierischer Herkunft können sich bestimmte Krankheitserreger besonders leicht vermehren. Durch den Verzehr von derartig mit Mikroorganismen verunreinigten Lebensmitteln können Menschen an Lebensmittelinfektionen oder -vergiftungen schwer erkranken. In Gaststätten oder Gemeinschaftseinrichtungen kann davon eine große Anzahl Personen betroffen sein.
Aus diesem Grund muss von jedem Beschäftigten, der mit den o.g. Lebensmitteln umgeht, zum Schutz des Verbrauchers und zum eigenen Schutz ein hohes Maß an Eigenverantwortung und die Beachtung von Hygieneregeln verlangt werden. So können auch bestimmte Erkrankungen ein Tätigkeitsverbot erforderlich machen.
Sie benötigen vor erstmaliger Ausübung solcher Tätigkeiten eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch den Fachdienst Gesundheit. Dort erfolgt eine Belehrung, die das früher übliche Gesundheitszeugnis ersetzt. Die Belehrungen werden aufgrund des aktuellen Coronavirus-Geschehens bis auf weiteres ausgesetzt.
Hinweis: Wenn weder der Wohnort noch der Ort der Arbeitsstätte im Landkreis Verden liegt, ist der Landkreis Verden nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes.
Benötigen Sie die Belehrungsunterlagen oder interessiert Sie der genaue Gesetzestext des Infektionsschutzgesetzes zu diesem Thema? Beides finden Sie nachstehend.
Gebühren:
Für die Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung durch den Fachdienst Gesundheit wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 Euro erhoben.
Ansprechpartner/in
Heide Hillmann | |
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2142 (Gesundheitsamt, 2. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-522 Telefax: 04231 1510-522 E-Mail: Heide-Hillmann@landkreis-verden.de | |
Susanne Westermann | |
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2144 (Gesundheitsamt, 2. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-510 Telefax: 04231 1510-510 E-Mail: Susanne-Westermann@landkreis-verden.de |