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Zuschüsse für Kinder-Ferienprogramme
Jetzt mit besseren Förderbedingungen!

Beschäftigte von Mitgliedsbetrieben des Unternehmensnetzwerkes VEREINBAR können für vielfältige professionelle Ferienprogramme für Schulkinder bis 14 Jahre auf dem freien Markt einen Zuschuss beantragen.
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Gesamtkosten (NEU!), maximal 100,00 EUR pro Kind im Jahr. Das Budget ist begrenzt und die Zuschüsse werden nach Antragseingang vergeben (Windhundverfahren). Auf diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch.
Voraussetzungen für die Bezuschussung:
- Beschäftigung in einem Betrieb des Unternehmensnetzwerkes VEREINBAR
- Beide Eltern sind berufstätig oder der in einem Betrieb des Unternehmensnetzwerkes VEREINBAR beschäftigte Elternteil ist alleinerziehend.
- Der Zuschuss muss vor Beginn des Ferienprogramms beantragt werden.
- Es handelt sich um ein öffentlich ausgeschriebenes Ferienprogramm.
- Das Ferienprogramm muss mindestens 3 Tage (NEU!) mit jeweils 4 Stunden täglich umfassen (auch Ferienfreizeiten können bezuschusst werden).
Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den zuschussfähigen Kosten erhalten Interessierte in der Geschäftsstelle des Unternehmensnetzwerkes VEREINBAR.
Ansprechpartnerin:
Juliane Weißbrot
Tel.: 04231 15-393
E-Mail: vereinbar@landkreis-verden.de
Das Antragsformular und den Vordruck für eine Teilnahmebescheinigung können Sie nachstehend abrufen. Die Formulare können Sie bequem digital ausfüllen.
