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Förderkriterien
Kriterien für die Vergabe der vom Landkreis Verden für das Netzwerk Erinnerungskultur zur Verfügung gestellten Fördermittel
(in der Fassung des Lenkungsgruppenbeschlusses vom 14.06.2022, angepasst am 23.05.2025)
1. Was ist Ziel, Sinn und Zweck der Förderung?
Zur Förderung verschiedener Kleinprojekte im Rahmen des Netzwerkes Erinnerungskultur stellt der Landkreis Verden jährlich finanzielle Mittel bereit.
Aufgabe des Netzwerkes Erinnerungskultur ist die Aufarbeitung der Regionalgeschichte des gesamten 20. Jahrhunderts. Dabei geht es um folgende Ziele:
- Identifizierung von Gedenkthemen und Gedenkstätten
- Kenntlichmachung von Gedenkorten
- Schaffung von Sammlungs- und Aufarbeitungsstätten sowie
- die pädagogische Nutzung der Arbeitsergebnisse für die Schulen, den Konfirmandenunterricht, für die Jugendarbeit und Erwachsenenbildung im Landkreis Verden.
Die finanziellen Mittel sind für die Förderung bzw. Durchführung verschiedener Kleinprojekte, wie z. B. Schülerexkursionen, Aufbau und Pflege eines Internetauftritts, Beauftragung von Referenten, Förderung von kleinen örtlichen Initiativen bzw. Veranstaltungen vorgesehen.
Die Förderung ist eine freiwillige öffentliche Leistung. Ein Anspruch auf Gewährung der Leistungen besteht nicht. Die Förderung erfolgt zweckgebunden bei nachgewiesener Notwendigkeit.
Über die Mittelverteilung entscheidet die vom Kreistag des Landkreises Verden legitimierte Lenkungsgruppe des Netzwerkes Erinnerungskultur. Sie hat nach den nachstehenden Kriterien zu erfolgen.
2. Was wird gefördert?
Es werden Veranstaltungen und Projekte, die die Zielsetzung des Netzwerkes Erinnerungskultur verfolgen (siehe Ziffer 1), gefördert. Förderungsfähige Maßnahmen können insbesondere sein:
- gemeinnützige Veranstaltungen und Projekte,
- Veranstaltungen und Projekte die für die Allgemeinheit nützlich sind und der Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit dienen,
- Veranstaltungen und Projekte ohne Gewinnerzielungsabsicht,
- Aufstellung von Gedenksteinen, Hinweistafeln, Sitzbänken etc. und
- Buchprojekte und Veröffentlichungen, sofern sie vom Netzwerk Erinnerungskultur des Landkreises Verden in Auftrag gegeben werden.
Veranstaltungen und Projekte können jeweils mit bis zu 50 Prozent der Kosten als Fehlbedarfsfinanzierung bezuschusst werden, höchstens jedoch mit 1.000,00 EUR.
3. Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- Initiativen (z. B. Jugendliche, Jugendgruppen und ehrenamtlich Tätige),
- Schulen bzw. Schulklassen,
- Kirchenorganisationen (z. B. für Konfirmandengruppen) und
- im Vereinsregister eingetragenen Vereine,
sofern sie im Landkreis Verden ansässig sind oder eine Veranstaltung bzw. ein Projekt innerhalb des Landkreises Verden durchführen.
4. Antragstellung und -verfahren
Der Antrag ist spätestens 8 Wochen vor dem Projektbeginn bzw. vor Durchführung der Veranstaltung schriftlich unter Verwendung des Formblattes „Antrag auf Gewährung eines Zuschusses des Netzwerkes Erinnerungskultur“ beim Landkreis Verden zu stellen.
Eingegangene Anträge werden in der jeweils nächsten Lenkungsgruppensitzung behandelt.
Im Falle einer Bewilligung ist das Logo des Netzwerkes Erinnerungskultur im Schriftverkehr und bei allen Veröffentlichungen zu verwenden.
Die Durchführung des Projektes bzw. der Veranstaltung ist nachträglich zu bestätigen.
5. Inkrafttreten
Diese Kriterien gelten ab dem 23.05.2025.


