Inhaltsbereich
Visumverfahren / visumfreie Einreise
Visumverfahren
Für die Einreise ausländischer Staatsangehöriger nach Deutschland besteht grundsätzlich eine Visumpflicht, soweit nicht ausdrücklich per Gesetz bzw. Verordnung eine Ausnahme zugelassen ist. Das Visum ist vor Einreise bei der zuständigen deutschen Vertretung im Ausland zu beantragen.
Visumfreie Einreise
Die Staaten, deren Staatsangehörige für einen Touristenaufenthalt von bis zu drei Monaten visumfrei bzw. visumpflichtig in den Bereich der Schengener Vertragsstaaten (Deutschland, Österreich, Benelux, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Italien, Griechenland, Frankreich, Spanien und Portugal) einreisen dürfen, sind in der Staatenliste zur Visumspflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland des Auswärtigen Amtes genannt.
Bitte beachten Sie, dass auch Staatsangehörige, die als Touristen visumfrei einreisen dürfen, für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten oder beispielsweise bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit vor der Einreise ein Visum beantragen müssen, das von der deutschen Vertretung in der Regel erst nach Zustimmung der Ausländerbehörde bzw. der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden darf. Die Anträge können nur bei der Vertretung im Ausland gestellt werden. Die Antragsformulare sind nur dort erhältlich.
Für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika besteht die Möglichkeit, den für einen längeren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel nach der Einreise zu beantragen. Ein Visum ist für diesen Aufenthalt sowie für einen touristischen Aufenthalt nicht notwendig. Dasselbe gilt für Staatsangehörige aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen wollen.