Inhaltsbereich
Anzeige einer Tierhaltung

Rinderhaltung (Foto: Landkreis Verden) Als vorbeugende Maßnahme gegen die Verbreitung von Tierseuchen schreibt eine Europäische Verordnung, das sogenannte Animal Health Law, die Anzeigepflicht für verschiedene Tierarten vor:
- Nutztier- und Hobbytierhaltung
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer (Pferde, Esel, Zebras und andere)
- Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel und sonstiges Geflügel)
- sonstige Tiere (Alpakas, Lamas, Damwild, Rotwild, Wildschweine usw.)
- Bienen
- Fische
Dem Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz sind anzuzeigen:
- die Aufnahme der Tierhaltung,
- Änderungen in der Anzahl der gehaltenen Tierarten,
- Aufgabe der Tierhaltung einzelner Arten oder
- Aufgabe der gesamten Tierhaltung.
Zu beachten ist, dass die Haltung der oben genannten Tierarten auch bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse meldepflichtig ist. Nähere Informationen sind auf der Internetseite der Tierseuchenkasse unter www.ndstsk.de/ zu finden.
Gebühren:
Für die Bearbeitung der Anzeige wird eine Gebühr von 30,00 EUR erhoben.


