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Einbürgerung / Staatsangehörigkeit
Einschränkung der telefonischen Erreichbarkeit
Aufgrund der zuletzt stark gestiegen Zahl an Einbürgerungsanträgen bestehen derzeit erhebliche Bearbeitungsrückstände. Um eine zügige Fallaufarbeitung bei den Einbürgerungsanträgen zu gewährleisten, hat die Einbürgerungsbehörde des Landkreises Verden aktuell ihre telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt.
Die Einbürgerungsbehörde ist telefonisch nur noch dienstags und donnerstags von 9 bis 13 Uhr erreichbar. Vorsprachen vor Ort sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Terminvereinbarung
Termine können telefonisch während der vorgenannten Sprechzeiten oder per E-Mail an sta@landkreis-verden.de vereinbart werden.
Bearbeitungsstand und Sachstandsanfragen
Derzeit werden Anträge aus dem 2. Quartal 2024 abschließend bearbeitet. Sobald sich Ihr Antrag in der abschließenden Bearbeitung befindet, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der Gleichbehandlung die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge grundsätzlich nach Eingangsdatum erfolgt.
Wir bitten wir Sie, von telefonischen und schriftlichen Anfragen zu Bearbeitungsständen abzusehen.
Quick Check - unverbindliche Prüfung der Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind umfangreich. Mit dem Quick Check der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllen.
Bitte beachten Sie: Die Entscheidung, ob Sie Deutsche oder Deutscher werden können, trifft der Landkreis Verden als zuständige Behörde, nachdem Sie den Antrag und alle Unterlagen eingereicht haben.
Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erwerben.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit sind Sie beispielsweise berechtigt, an den Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen teilzunehmen oder ins Beamtenverhältnis einzusteigen (z. B. bei der Polizei oder als Lehrende). Mit dem deutschen Pass können Sie sich außerdem frei in der Europäischen Union bewegen und visumfrei in viele Länder der Welt reisen.
Online-Antragstellung:
Die Antragstellung auf Einbürgerung ist beim Landkreis Verden auch online möglich. Nutzen Sie bitte dafür den nachstehenden Link zum Antragsservice Digitale Einbürgerung.
Voraussetzungen für eine Einbürgerung:
Hier erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen, die Sie für eine Einbürgerung erfüllen müssen.
Sie haben alles durchgelesen und sind sich noch nicht sicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Nutzen Sie einfach den Quick Check der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration oder rufen Sie die Einbürgerungsbehörde während der Sprechzeiten an.
Ablauf des Einbürgerungsverfahren:
Hier erfahren Sie mehr darüber, wie das Einbürgerungsverfahren Schritt für Schritt abläuft.
Fragen und Terminvereinbarung:
Wegen der im Einzelfall zu beachtenden (Ausnahme-)Regelungen lassen Sie sich erforderlichenfalls bitte vor der Antragstellung über die individuellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung von der Einbürgerungsbehörde beraten. Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf - per E-Mail an sta@landkreis-verden.de oder telefonisch während unserer Sprechzeiten:
- dienstags von 9.00 bis 13.00 Uhr
- donnerstags von 9.00 bis 13.00 Uhr
Antragsformulare erhalten Sie auf Anforderung von der Einbürgerungsbehörde.
Gebühren:
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255,00 EUR pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr jeweils 51,00 EUR.
Die Gebühren werden Ihnen am Ende des Verfahrens mittels Kostenbescheid in Rechnung gestellt. Sie sind auch dann zu zahlen, wenn Ihr Antrag auf Einbürgerung abgelehnt wird.
Einbürgerung - FAQ
Hier haben wir für Sie Fragen und Antworten rund um die Einbürgerung zusammengestellt.
Ansprechpartner/in
| Staatsangehörigkeit, EinbürgerungHerr Kauley | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0155b (Eingang Ost, EG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-633 Telefax: 04231 15-618 E-Mail: sta@landkreis-verden.de | |
| Staatsangehörigkeit, EinbürgerungHerr Springfeld | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0155c (Eingang Ost, EG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-275 Telefax: 04231 15-618 E-Mail: sta@landkreis-verden.de | |
| Staatsangehörigkeit, EinbürgerungHerr Stöver | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0155c (Eingang Ost, EG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-167 Telefax: 04231 15-618 E-Mail: sta@landkreis-verden.de | |
| GruppenleitungFrau Mathieu | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0142a (Eingang Ost, EG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-8803 Telefax: 04231 15-618 E-Mail: sta@landkreis-verden.de | |