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Naturdenkmale
AllgemeinesNaturdenkmal Eichenallee bei Kükenmoor Die Landkreise und kreisfreien Städte können einzelne Naturschöpfungen, die wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit eines besonderen Schutzes bedürfen, durch Verordnung zu Naturdenkmalen erklären. Soweit erforderlich, kann auch die Umgebung des Naturdenkmals in den Schutz einbezogen werden.
Naturdenkmale können Schöpfungen der belebten wie der unbelebten Natur sein, die durch biologische Entwicklung oder die Wirkung technischer oder sonstiger physikalischer Kräfte wie Regen, Frost oder Wind hervorgerufen wurden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um einzelne oder Gruppen von Pflanzen mit langer Lebensdauer, die für ihre Umgebung prägend oder von besonderer Bedeutung sind, oder um Geotope und andere Objekte von geologischer Besonderheit.
Naturdenkmale im Landkreis VerdenNaturdenkmal Loheiche bei Wittlohe Im Landkreis Verden sind 99 Naturschöpfungen zu Naturdenkmalen erklärt worden. Von diesen Naturdenkmalen erfüllen aber nur noch ca. 1/3 die Voraussetzungen eines Naturdenkmals, so dass derzeit eine Überarbeitung der Verordnungen erfolgt. Bei den Naturdenkmalen im Landkreis Verden handelt es sich überwiegend um Einzelbäume (z. B. Blutbuche auf dem Achimer Friedhof), aber auch um Moorbereiche und Quellgebiete (z. B. Moorgelände mit Quellgebiet in Verden-Eitze), eine Orchideenwiese in Ottersberg-Narthauen oder um Bruchwald und Quellhang in Verden-Scharnhorst.