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Anlagen nach der IED-Richtlinie
Mit der EU-Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen wurde die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung von 1996 (IVU-Richtlinie) überarbeitet.
Der Geltungsbereich der IED-Richtlinie umfasst u. a. folgende Industriebereiche:
- Energiewirtschaft
- Herstellung und Verarbeitung von Metallen
- Mineralverarbeitende Industrie (z. B. Zementherstellung)
- Chemische Industrie
- Abfallbehandlung (z. B. Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen)
- Sonstige Tätigkeiten (z. B. Nahrungsmittelproduktion, Intensivtierhaltung von Geflügel und Schweinen)
Die Richtlinie enthält u. a. Regelungen zur Anwendung europäischer Emissionsstandards bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten in allen EU-Mitgliedstaaten. Daneben enthält die Richtlinie Vorgaben für die Überwachung von Genehmigungsauflagen und die allgemeine Überwachung von Anlagen. Die Richtlinie sieht als neue Pflicht im Hinblick auf die Stilllegung von bestimmten Anlagen die Rückführung auf den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser auf der Grundlage eines im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu erstellenden Ausgangszustandsberichts vor. Schließlich enthält die Richtlinie weitere neue Vorgaben, wie zum Beispiel Unterrichtungs- und Folgenbegrenzungspflichten des Betreibers sowie Behördenpflichten bei Vorfällen oder Unfällen mit erheblichen Umweltauswirkungen.
Der Landkreis Verden ist zuständig für die Anlagen der Intensivtierhaltung.
Die IED-Richtlinie gilt für diese Anlagen ab folgender Größe:
- 40.000 Geflügelplätze
- 2.000 Mastschweineplätz
- 750 Sauen
Für Anlagen nach der IED-Richtlinie ist der Genehmigungsbescheid mit Ausnahme in Bezug genommener Antragsunterlagen sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet öffentlich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz). Daneben sind Ausnahmen und Anordnungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das gilt für alle Entscheidungen ab 2. Mai 2013.
Entscheidungen wurden im vorgenannten Zeitraum nicht getroffen.
Die geltenden BVT-Merkblätter sind auf der Internetseite des Umweltbundesamtes abrufbar.
Inspektionsberichte Tierhaltungsanlagen
Ergebnisberichte (§ 52a BImSchG)
- Arndt, Königsweg, 27321 Thedinghausen [weiter]
- Schwarmer Broiler Handels- und Haltungs-UG & Co. KG, Streekweg, 27321 Thedinghausen [weiter]