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Leistungen bei Krankheit
Wer keine Möglichkeit hat, in eine private oder gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden und die Kosten für Arzt oder Krankenhaus nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat Anspruch auf Hilfe bei Krankheit. Sie umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandsmaterial und Zahnersatz, Krankenhausbehandlung sowie sonstige zur Genesung, Besserung oder Linderung erforderlichen Leistungen.
Hilfe bei Krankheit ist abhängig vom Einkommen und Vermögen. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenkassen und können bei schuldhaftem Verhalten zurückgefordert werden.
Krankenhilfeleistungen sind abhängig von der individuellen Situation und Lebenslage der einzelnen Person. Für eine Antragstellung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Ansprechpartner/in
Herr Tomhave | |
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2013 (Eingang West, 2. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-499 E-Mail: M-Tomhave@Landkreis-Verden.de |