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Haltung gefährlicher Tiere
Nicht gewerbliche Haltung gefährlicher Tiere
Die nicht gewerbliche Haltung gefährlicher Tiere ist in der Niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Gefahrtier-Verordnung) vom 05.07.2000 in der derzeit geltenden Fassung geregelt.
Haltung von Giftschlangen, -echsen, -spinnen und -skorpionen
Die nicht gewerbliche Haltung von Giftschlangen einschließlich der Nattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis sowie von Giftechsen, tropischen Giftspinnen und giftigen Skorpionen ist verboten.
Von diesem Verbot kann eine Ausnahme genehmigt werden, wenn
- durch die Haltung des gefährlichen Tieres im Einzelfall keine Gefahr für Dritte entsteht und
- gewährleistet ist, dass die Tierhalterin oder der Tierhalter von dem Landkreis festgelegte Gegenmittel und Behandlungsempfehlungen bereithält.
Eine entsprechende Ausnahme ist vor dem Erwerb eines der genannten Tiere zu beantragen. Neben den o. g. Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung muss auch die artgerechte Haltung sichergestellt sein.
Antragsunterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (pdf-Formular s. u.)
Haltung weiterer gefährlicher Tiere
Nach § 2 der o. g. Gefahrtier-Verordnung bedarf die nicht gewerbliche Haltung eines der nachfolgend genannten Tiere der Genehmigung des Landkreises. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn durch die Tierhaltung im Einzelfall die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. Die artgerechte Haltung muss sichergestellt sein.
Dem § 2 Satz 1 der Gefahrtier-Verordnung unterfallen
- von den Großkatzen
a) der Löwe (Panthera leo),
b) der Tiger (Panthera tigris),
c) der Leopard oder Panther (Panthera pardus),
d) der Schneeleopard (Panthera uncia) und
e) der Jaguar (Panthera onca); - der Puma (Felis concolor);
- alle Arten Luchse (Lynx);
- der Serval (Felis s. Leptailurus serval);
- der Gepard (Acinonyx jubatus);
- der Nebelparder (Neofelis nebulosa);
- der Ozelot (Felis pardalis);
- die Affen (Primates), ausgenommen
Halbaffen (Prosimiae) und Krallenaffen (Callithricidae); - der Wolf (Canis lupus);
- von den Bären
a) der Braunbär (Ursus arctos),
b) der Grizzlybär (Ursus horribilis),
c) der Schwarzbär oder Baribal (Ursus s. Euarctos americanus),
d) der Eisbär (Ursus s. Thalarctos maritimus),
e) der Kragenbär (Ursus thibetanus),
f) der Lippenbär (Melursus ursinus),
g) der Malaienbär (Helarctos malayanus) und
h) der Brillenbär (Tremarctos ornatus); - alle Arten der Echten Krokodile (Crocodylidae),
- alle Arten der Alligatoren und Kaimane (Alligatoridae) und
- der Gavial (Gavialis gangeticus).
Ansprechpartner/in
Yvonne Lindner | |
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0135a (Eingang Ost, EG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-598 Telefax: 04231 1510-598 E-Mail: yvonne-lindner@landkreis-verden.de |