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Wenn Sie bauen wollen
Einer Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedarf, wer
- ein Kulturdenkmal zerstören, verändern, instandsetzen oder wiederherstellen,
- ein Bau- oder Bodendenkmal ... von seinem Standort entfernen ...,
- die Nutzung eines Baudenkmals ändern oder
- in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen, errichten, ändern oder beseitigen will.
Damit sind nicht nur Gebäude, sondern auch archäologische Denkmale wie Grabhügel, Urnenfriedhöfe oder vorgeschichtliche Siedlungen gemeint. Deshalb: Wenden Sie sich an die Archäologische Denkmalpflege. Hier können Sie erfahren, ob ein archäologisches Denkmal von Ihrer Planung betroffen ist. So werden Schutz und Erhalt unserer vorgeschichtlichen Denkmale sichergestellt, damit die Zeugen unserer Vergangenheit nicht unrettbar verloren gehen.