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Antibiotika-Minimierung in Niedersachsen
Seit dem 01.01.2022 liegt die Zuständigkeit für die Überwachung des Antibiotika-Minimierungskonzeptes bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Bei Fragen zum Thema Antibiotika-Minimierung steht Ihnen der Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz des Landkreises Verden zur Verfügung.
Ihre Maßnahmenpläne richten Sie bitte daher nur noch an den Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz. Bei der Bearbeitung der Maßnahmenpläne handelt es sich um eine gebührenpflichtige Amtshandlung.
Das Antibiotika-Minimierungskonzept besteht seit 01.04.2014. Es besteht aus folgenden Bestandteilen:
- Erfassung aller Antibiotikaanwendungen, einschließlich der Anzahl behandelter und gehaltener Tiere in einer Datenbank
- Ermittlung von betrieblichen Therapiehäufigkeiten und bundesweiten Kennzahlen
- Ampelsystem zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes
Das Ziel dabei ist es, den Antibiotikaeinsatz deutschlandweit auf das therapeutisch notwendige Minimum zu senken. Die Mitteilungen zum Arzneimitteleinsatz sind dabei unabhängig von den Bestandsuntergrenzen zu machen.
- Welche Tierhalter/innen müssen ihre Tierbestände melden?
- Welche Mitteilungen über die Tierhaltung und den Tierbestand sind notwendig?
- Wer hat Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung zu machen und welche Tierarzneimittel müssen gemeldet werden?
- Was ist, wenn keine Antibiotika eingesetzt wurden?
- Wann muss ich eine Nullmeldung machen?
- Was passiert mit den Mitteilungen zur Arzneimittelverwendung und zum Tierbestand? Was ist zu tun, wenn die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit vorliegt?
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Und kann ein Dritter die Mitteilungen der Daten für mich machen?
Antworten auf diese Fragen sowie weitere detaillierte Informationen können Sie der nachfolgend verlinkten Zusammenfassung "AM-Erstinfo" des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) entnehmen.
Bei Fragen zum Antibiotika-Minimierungskonzept zögern Sie nicht, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Kontakt zur Veterinärbehörde des Landkreises Verden aufzunehmen.
Bei Fragen rund um die HI-Tier-Datenbank und zu Eingaben der Antibiotikaanwendung kontaktieren Sie bitte die vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w. V.“. Dort befindet sich die TAM-Regionalstelle, die bei Bedarf auch schriftliche Erklärungen bearbeitet und Ansprechpartnerin im Zusammenhang mit den Eingaben in HI-Tier ist.
Ansprechpartner/in
| FD Veterinärdienst und Verbraucherschutz | |
| Landkreis Verden - Kreishaus Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-770 Telefax: 04231 15-773 E-Mail: veterinaerdienst@landkreis-verden.de | |
Dokumente
Links
- Antibiotika-Minimierung in Niedersachsen (Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
- Tierarzneimittel (TAM) (vit.de)
- Tierarzneimittel - Wie funktioniert das Konzept zur Antibiotikaminimierung in der Nutztierhaltung? (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)
- Bundesweite Kennzahlen der Therapiehäufigkeiten (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

