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Bohranzeige für Erdaufschluss
Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe und die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind gemäß § 49 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) anzuzeigen.
Daher ist z. B. die Errichtung von Erdwärmeanlagen (Erdsonden, Erdwärmekollektoren, Grundwasserwärmepumpen usw.), Löschwasserbrunnen, Gartenbrunnen, Grundwasserbeobachtungsbrunnen, Grundwassermessstellen sowie Entnahmebrunnen für die landwirtschaftliche Feldberegnung, Sportplatz- und Friedhofsberegnung anzeigepflichtig.
Die Bohranzeige ist über die „Online-Bohranzeige“ des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einzureichen (s. nachstehenden Link). Das LBEG leitet die Bohranzeige umgehend an die Wasserbehörde weiter. Die Bohranzeige kann in der Regel direkt durch das beauftragte Bohrunternehmen erstellt werden. Die Anzeige ist mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Anhand der Bohranzeige wird von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Verden geprüft, ob Einwände gegen die geplante Bohrung bestehen. Die Prüfung der Anzeige ist kostenpflichtig.
Brunnenanlagen dürfen nur von zertifizierten Bohrfirmen errichtet werden. Die Bohrfirma muss nach DVGW W 120-1 zertifiziert sein oder eine gleichwertige Zertifizierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle besitzen.'
Hinweise zu weiteren ggf. erforderlichen Anträgen:
Unabhängig von der Anzeigepflicht von Erdaufschlüssen nach § 49 WHG bedarf die nachfolgende Benutzung von Grundwasser durch z. B. das Entnehmen und Zutagefördern in einem Brunnen einer Erlaubnis oder Bewilligung gemäß § 8 WHG.
- Erdwärmenutzung / Erdwärmebrunnensysteme
- Grundwasserentnahme (Beregnung / Brauchwasser für z. B. Feldberegnung, Sportplatz, Friedhof, Gewerbe)
- Grundwasserabsenkung
Bei der Lage des Bohrpunktes in einem Wasserschutzgebiet oder in einem Überschwemmungsgebiet gelten besondere Anforderungen, die zu beachten sind.
Keiner Erlaubnispflicht, sondern lediglich der o. g. Anzeigepflicht unterliegen z. B. Brunnen für die Bewässerung des eigenen Gartens und Feuerlöschbrunnen.


