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Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Die Landesregierung Niedersachsen hat am 15.10.2024 beschlossen, eine neue Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) einzurichten. Am 01.07.2025 hat die Zentralstelle ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zugeordnet und hat ihren Sitz in Osnabrück.
Seit dem 01.01.2026 hat die Zentralstelle die alleinige Zuständigkeit für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen übernommen.
Kontaktdaten der Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:
E-Mail: fachkraefteeinwanderung@lab.niedersachsen.de
Telefon: 0541 66888200
Homepage: Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren