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Hilfen für junge Volljährige
Junge Menschen ab Volljährigkeit haben einen Anspruch auf Hilfen für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung, wenn sie aufgrund ihrer individuellen Situation besondere Probleme zu bewältigen haben und sie zu einer Mitarbeit bereit sind. Diese Hilfen werden in der Regel bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres gewährt, in begründeten Einzelfällen auch für eine begrenzte Zeit darüber hinaus.
Die Hilfe für junge Volljährige nach § 41 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII wird auf Antrag und nach dem Bedarf im Einzelfall in Form von Erziehungsbeistandschaft, Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und Eingliederungshilfe gewährt.
Ambulante Hilfen für junge Volljährige sind kostenfrei. Bei stationären Hilfen kann ein Unterhaltsbeitrag nach Prüfung der Einkommensverhältnisse gefordert werden.
Erziehungsbeistandschaft - § 30 SGB VIII
Diese ambulante Hilfe zur Erziehung begleitet und unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, Schulschwierigkeiten, der sozialen Integration unter Einbeziehung der Familie und des nahen Umfeldes.
Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen - § 34 SGB VIII
Diese stationäre Hilfe zur Erziehung stellt die kurz- oder längerfristige Unterbringung von Kindern, Jugendlichen oder jungen Volljährigen in unterschiedlichen Formen dar. Es gibt familienähnliche Betreuungsangebote, Kleinstheime, betreute Wohngemeinschaften, Kinderdörfer, Jugendwohnungen sowie Formen von betreutem Einzelwohnen.
Durch die Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten werden die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung gefördert. Die Heimerziehung zielt in erster Linie, wenn möglich, auf eine Rückkehr des Kindes oder des/der Jugendlichen in die Familie ab, die durch Verbesserung der Erziehungsbedingungen erreicht werden soll. Sie kann auch eine längerfristig angelegte Lebensform sein und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung - § 35 SGB VIII
Diese Hilfe zur Erziehung ist ein ambulantes oder gegebenenfalls an Wohnhilfen gebundenes Angebot insbesondere für ältere Jugendliche und junge Volljährige, häufig in besonders gefährdeten Lebenssituationen. Sie wird durchgeführt in flexiblen Formen der Einzelbetreuung.
Kontakt - Allgemeiner Sozialdienst (ASD)