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Kulturförderrichtlinien
Der Landkreis Verden fördert auf Grundlage der Kulturförderrichtlinien gezielt die Kulturarbeit im Landkreis Verden.
Da die bisherigen Kulturförderrichtlinien nicht mehr der Realität der Kulturszene entsprachen, wurde mit Kreistagsbeschluss vom 20.06.2025 die themenbezogene Kulturförderung aufgehoben, sodass ab dem Jahr 2026 das volle Budget für die allgemeine Kulturförderung zur Verfügung steht. Dazu zählen Konzertveranstaltungen, Kinder- und Jugendkultur, Theater- und Filmaufführungen, Ausstellungen, Leseförderung, Soziokultur oder kulturell-künstlerische Projekte, die mindestens von gemeindeübergreifender Bedeutung sein müssen.
Antragsfrist:
Die Antragsfrist für das gesamte Kulturjahr ist der 15.11. des jeweiligen Vorjahres. So müssen beispielsweise Anträge für Kulturprojekte, die im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 stattfinden, bis zum 15.11.2025 beim Landkreis Verden in digitaler Form eingegangen sein. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Antragstellung:
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts wie zum Beispiel Vereine. Parteinahe Stiftungen sowie kommunale Kultureinrichtungen und deren Fördervereine sind von einer Förderung ausgeschlossen. Religiöse, parteipolitische, kommunale und kommerzielle Veranstaltungen werden ebenso wenig gefördert wie Brauchtumsfeste oder Veranstaltungen mit vorwiegend geselligem Charakter.
Das Antragsverfahren läuft ab dem 01.10.2025 ausschließlich in digitaler Form. Dazu nutzen Sie bitte den folgenden Link:
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Anmeldung von kulturellen Veranstaltungen; Gewährung von Zuschüssen
Weisen Sie bitte in geeigneter Form auf die Förderung durch den Landkreis Verden hin. Dazu können Sie das Logo des Landkreises Verden verwenden. Das Logo kann bei Herrn Back (s. Kontakt) angefordert werden.
Nachweisverfahren:
Zwei Monate nach Abschluss der geförderten Veranstaltung ist dem Landkreis Verden ein digitaler Verwendungsnachweis vorzulegen. Für Veranstaltungen der Monate November und Dezember ist der Nachweis bis spätestens zum 10.01. des Folgejahres vorzulegen.
Das Nachweisverfahren läuft ab dem 01.10.2025 ausschließlich in digitaler Form. Dazu nutzen Sie bitte den folgenden Link:
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Nachweis von kulturellen Veranstaltungen

