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Kinder in Not
Familie in der Krise
Der Fachdienst Jugend und Familie bietet Kindern, Jugendlichen, Eltern sowie alleinerziehenden Elternteilen Beratung, Hilfe und Unterstützung in besonderen Belastungs- und Krisensituationen. Dies können beispielsweise eskalierende Konflikte in der Familie sein, die das Wohlergehen des Kindes oder Jugendlichen gefährden, oder der Verdacht auf Kindesmisshandlung oder sexuellen Missbrauch. Das Angebot richtet sich auch an Menschen aus dem Umfeld der Familie, die in akuter Sorge um das Wohlergehen eines Kinder oder Jugendlichen sind.
Notsituationen:
In Notsituationen ist der Fachdienst Jugend und Familie von 08.30 - 16.00 Uhr unter der Tel. 04231 15-390 erreichbar. Außerhalb dieser Dienstzeit wenden Sie sich bitte an die Rettungsleitstelle unter Tel. 04231 15-940.
Weitere Beratungsstellen:
- Kinder- und Jugendtelefon (bundesweit)
Tel. 0800) 1110333 Mo. - Fr. 15.00-19.00 Uhr - Elterntelefon (bundesweit)
Tel. 0800 1110550
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Die Inobhutnahme nach § 42 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ist die vorläufige Unterbringung von Minderjährigen, die akut eines Schutzes bedürfen. Eine Unterbringung kann erfolgen
- bei einer geeigneten Person,
- in einer Einrichtung oder
- einer sonstigen betreuten Wohnform.
Die Inobhutnahme erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes. Nach einer Inobhutnahme werden die Personensorgeberechtigte/n unverzüglich benachrichtigt. Widersprechen diese der Inobhutnahme, muss das Kind bzw. die/der Jugendliche entweder zu den Eltern entlassen oder eine Entscheidung des Familiengerichtes über erforderliche Maßnahmen zum Wohl des Kindes oder der/des Jugendlichen herbeigeführt werden.
Mit der Inobhutnahme ist eine Beratung des Kindes bzw. der/des Jugendlichen verbunden. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Beratung Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung für alle Beteiligten aufgezeigt werden.