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Verkehrsordnungswidrigkeiten
Die Bußgeldstelle des Landkreises Verden ist die Verfolgungs- und Ahndungsbehörde bei Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, wer die vorgeschriebenen Verkehrsregeln nicht beachtet und befolgt. Hierunter fallen insbesondere:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Missachtung einer roten Ampel
- Halt- und Parkverstöße
- Missachtung der Vorfahrt
- Delikte bei Verkehrsunfällen und
- Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss.
Die Einhaltung der Regeln, der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme setzt die Einsicht aller Verkehrsteilnehmer voraus. Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten stellt eine Möglichkeit dar, die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften durchzusetzen. Durch die Festsetzung von Geldbußen soll insbesondere eine Mahnung an die Pflichten eines Verkehrsteilnehmers ausgesprochen werden.
Die Bußgeldstelle des Landkreises Verden bearbeitet alle Anzeigen mit der Unterstützung eines EDV-Systems. Aus diesem Grund können konkrete Rückfragen erst beantwortet werden, wenn ein Aktenzeichen vergeben bzw. ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot, ein Zeugenfragebogen oder ein Anhörbogen versendet worden ist.
Für detaillierte Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle gerne zur Verfügung. Den Namen Ihrer Ansprechpartnerin / Ihres Ansprechpartners sowie das Aktenzeichen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Anschreiben.