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Immissionsschutz

Windkraftanlagen (Foto: Landkreis Verden) Immissionen - was sind das eigentlich? Wodurch entstehen Immissionen? Was ist Immissionsschutz? Was muss ich bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Einrichtungen oder Maßnahmen aus der Sicht des Immissionsschutzrechtes beachten?
Mit diesem Themenfeld befasst sich insbesondere das Gesetz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BlmSchG). Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen sind Vorgaben der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft zu beachten, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen.
Derartige Immissionen sind z. B. Geräusche, Gerüche, Gase, Staub, Erschütterungen und Strahlungen, die von Anlagen, Einrichtungen oder dergleichen ausgehen.
Zusammenfassend ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz eines der wichtigsten Gesetze auf dem Gebiet des Umweltschutzes.
Zuständigkeiten:
Der Aufgabenbereich des Landkreises Verden in Bezug auf das Immissionsschutzgesetz bezieht sich u. a. auf folgende Bereiche:
- Genehmigungsverfahren
- Anlagen zur Intensivtierhaltung von Geflügel, Rindern und Schweinen
- Anlagen zur Gülle- und Gärrestlagerung
- Windkraftanlagen ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 m
- offene Schießstände und Motorsportanlagen
- Maßnahmen im Bereich des Lärmschutzes, der Geruchs- und Rauchbelästigung.
Einen großen Aufgabenbereich im Immissionsschutzrecht hat die Niedersächsische Gewerbeaufsicht. Dieser umfasst insbesondere die Genehmigungsverfahren für gewerbliche Anlagen, z. B Fabriken, Biogasanlagen, Kraftwerke usw. Die zuständigen Behörden für die Aufgaben des Immissionsschutzes finden Sie in einem umfangreichen Katalog der niedersächsischen Zuständigkeitsverordnung.
Hinweise zum Genehmigungsverfahren:
Die notwendigen Antragsunterlagen für ein Genehmigungsverfahren sind abhängig von der Art und Größe der Anlage. Wenn Sie beabsichtigen, eine Genehmigung zu beantragen, ist es sinnvoll, vor der Antragstellung den Kontakt beim Landkreis Verden anzusprechen.
Die Antragsunterlagen für ein Genehmigungsverfahren können sie mit dem Antragstellerprogramm ELIA erstellen. Das Programm sowie Informationen für die Benutzung können Sie auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Niedersachsen herunterladen. Sie finden dort weitere Informationen über das Genehmigungsverfahren in einem elektronischen Leitfaden.

Tierhaltungsanlage (Foto: Landkreis Verden)

Biogasanlage (Foto: Landkreis Verden)