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Kindeswohlgefährdung
Allgemeine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche davor zu bewahren, dass sie in ihrer Entwicklung durch den Missbrauch elterlicher Rechte oder eine Vernachlässigung Schaden erleiden. Kinder und Jugendliche sind vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII). Das ist eine gemeinsame Aufgabe der freien und kommunalen Träger von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe im Landkreis Verden.
In den Vereinbarungen des Fachdienstes Jugend und Familie mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten ist eine einheitliche Gefährdungseinschätzung sichergestellt. Eine „insoweit erfahrene Fachkraft" wird zur fachlichen Beratung hinzugezogen. Für die Einrichtungen und Dienste in jeder Stadt bzw. Gemeinde im Landkreis Verden stehen für diese Beratung jeweils zwei qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung.
Die für Ihre Einrichtung bzw. Ihren Dienst zuständige Fachkraft finden Sie in der nachstehenden Übersicht.