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Service und Ausstattung
Sie wollen die Geschichte Ihres Ortes, Ihrer Hof- oder Hausstelle, Ihrer Familie erforschen? Sie suchen nach alten Bauzeichnungen von vor 1946 errichteten Gebäuden? Sie sind auf der Suche nach Quellen für eine wissenschaftliche Arbeit für die Schule oder das Studium? Dann sind Sie im Kreisarchiv richtig. Allen Interessierten steht im Rahmen der geltenden Benutzungsordnung die Einsichtnahme in das Archivgut frei. Das Team des Kreisarchivs berät und betreut die Recherchierenden.
Zur Ausstattung des Kreisarchivs zählen
- 8 Arbeitsplätze für Nutzerinnen und Nutzer,
- Fotokopiergerät und Microfiche-Lesegerät,
- A2-Buchscanner und A4-Flachbettscanner mit Durchlichteinheit.
Was müssen Sie beachten?
Das Kreisarchiv ist grundsätzlich eine Dienstleistungseinrichtung, die natürlichen und juristischen Personen sowie öffentlichen Einrichtungen offen steht. Voraussetzung dafür ist, dass ein berechtigtes Interesse an dem jeweiligen Forschungsthema besteht. Die Benutzung kann demnach vor allem aus wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, amtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Gründen erfolgen. Außerdem dürfen keine Schutzfristen oder andere Hinderungsgründe vorliegen.
Die Grundlagen der Arbeit des Kreisarchivs sind das Niedersächsische Archivgesetz und die Benutzungsordnung für das Kreisarchiv Verden.
Einige Dienstleistungen, vor allem genealogische Recherchen, die gewerbliche Nutzung und Auftragsarbeiten bei der Reproduktion von Bildern, sind kostenpflichtig.

Abbildung: "Jorde-Buch" - Register über die Einnahmen des Bremischen Domkapitels von 1698 (10a/11)

