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Genehmigung von Bootsanlegern
Für die Errichtung und wesentliche Änderung eines Bootsanlegers bzw. Bootsliegeplatzes sind Genehmigungen verschiedener Behörden erforderlich. Die einzelnen Genehmigungen stellen unabhängige und eigenständige Verwaltungsakte dar, die gesondert bei der jeweiligen Behörde zu beantragen sind. Erst nach Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen darf mit der Errichtung eines Bootsanlegers bzw. Bootsliegeplatzes begonnen werden.
Folgende Genehmigungen sind erforderlich:
- Wasserrechtliche Genehmigung:
Die wasserrechtliche Genehmigung ist für alle Bootsanleger bzw. Bootsliegeplätze nach § 57 Nieders. Wassergesetz (NWG) bei der unteren Wasserbehörde (Landkreis Verden) zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie nachstehend.
- Naturschutzrechtliche Genehmigung:
Befindet sich der Standort innerhalb des Landschaftsschutzgebietes "Wesertal bei Baden", ist für die Errichtung der Anlage gem. § 3 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung zum Schutze des Landschaftsteiles "Wesertal bei Baden" eine Erlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis ist bei der unteren Wasserbehörde (Landkreis Verden) zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie nachstehend.
- Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung:
Liegt das Vorhaben an einer Bundeswasserstraße, ist eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (ssG) gem. § 31 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) für die Errichtung, Veränderung und den Betrieb von Anlagen an, in, über bzw. unter einer Bundeswasserstraße beim Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) zu beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie beim:
Wasser- und Schifffahrtsamt Verden
Hohe Leuchte 10, 27283 Verden (Aller)
Tel. 04231 898-0
Fax: 04231 898-333
Antragsunterlagen:
Für die wasser- und naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Bootsanlegern bzw. Bootsliegeplätzen sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Name und Wohnort der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
- Objektbeschreibung
- Lageplan Maßstab 1 : 2.000 mit Darstellung des Bootsanlegers bzw. Bootsliegeplatzes
- nur bei Bootsanlegern: Quer- und Längsschnitte der Anlage mit Darstellung des Uferbereiches
- nur bei Bootsanlegern: Draufsicht
Ansprechpartner/in
| VerwaltungHannah Petermann | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1157 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-8795 E-Mail: wasser@landkreis-verden.de | |
| TechnikPaulina Petrat | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1144 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-8993 E-Mail: wasser@landkreis-verden.de | |

