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Kriegsopferfürsorge
Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und deren Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Kindes oder Enkelkindes auszugleichen oder zu mildern. Zu den umfangreichen Einzelleistungen der Kriegsopferfürsorge zählen:
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Altenhilfe
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Hilfe zur Beschaffung und Unterhaltung eines Kraftfahrzeugs
Seit dem 01.01.2016 ist der Landkreis Verden auch für die Leistungsberechtigten im Landkreis Osterholz zuständig.
Hinweis:
Zuständig für weitere Leistungen (Kriegsopferrenten) für diesen Personenkreis ist das
Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Oldenburg
Moslestraße 1, 26122 Oldenburg
Tel.: 0441 2229-0
Fax: 0441 2229-7470
Ansprechpartner/in
Herr Müller | |
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2017b (Eingang West, 2. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-169 E-Mail: P-Mueller@Landkreis-Verden.de |