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Bußgeldverfahren - Übersicht
Zuständigkeiten:
Für die Durchführung der Ordnungswidrigkeitsverfahren des Landkreises Verden ist die Bußgeldabteilung im Fachdienst Ordnung und Verkehr der Kreisverwaltung zuständig. Dazu zählen ...
- Geschwindigkeitsübertretungen: Geschwindigkeitsmessungen werden sowohl von der Polizei als auch vom Landkreis Verden durchgeführt. Für die Ahndung der betreffenden Geschwindigkeitsübertretungen ist allein der Landkreis zuständig.
- Parkverstöße: Parkverstöße, die von Vollzugsbeamten der Städte Achim und Verden sowie des Fleckens Ottersberg festgestellt worden sind, werden von den jeweiligen Stadtverwaltungen mit Verwarnungsgeldern belegt. Die Verwarnungen für Parkverstöße im übrigen Kreisgebiet einschließlich derer, die von der Polizei festgestellt wurden, werden vom Landkreis ausgesprochen. Soweit die vorgenannten Verwarnungen keine Wirksamkeit erlangen, obliegt die Durchführung der sich anschließenden Bußgeldverfahren generell dem Landkreis Verden.
- sonstige Verkehrsordnungswidrigkeiten wie z. B. Alkoholverstöße, Überladungen, Unterschreitung von Mindestabständen, Erlöschen der Betriebserlaubnis
- Unfälle
- Schwarzarbeit
- sonstige allgemeine Ordnungswidrigkeiten
Anzeige von Ordnungswidrigkeiten
Sollten Sie selbst eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten wollen, können Sie sich an die Bußgeldabteilung im Fachdienst Ordnung und Verkehr des Landkreises oder an die örtliche Polizei wenden. Dazu sind folgende Angaben hilfreich:
- Welchen Sachverhalt zeigen Sie an?
- Wer hat ggf. ordnungswidrig gehandelt?
- Welche Beweise liegen neben Ihrer Zeugenaussage ggf. vor?