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Auskunft aus dem Sorgeregister
Erklärungen von nicht miteinander verheirateten Eltern, dass sie die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen (Sorgeerklärung), werden in einem Sorgeregister erfasst. Das Sorgeregister wird bei dem Jugendamt geführt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist.
Wenn die Eltern keine Sorgeerklärung beurkundet haben und es keine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht des Kindes gibt, hat die unverheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht.
Für die Regelung einiger Angelegenheiten des täglichen Lebens (z. B. Anlegung eines Sparbuches, Kita-Anmeldung, Einwilligung zu medizinischen Eingriffen, Beantragung eines Ausweises) kann es erforderlich sein, dass die allein sorgeberechtigte Mutter dieses nachweisen muss.
Sie kann dafür eine Bescheinigung über die Auskunft aus dem Sorgeregister erhalten, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung kein Eintrag im Sorgeregister vorhanden ist und sie damit alleinige gesetzliche Vertreterin des Kindes ist.
Ansprechpartner ist das für den derzeitigen Wohnort zuständige Jugendamt. Ist dieses Jugendamt zugleich das Jugendamt am Geburtsort, kann die Bescheinigung sofort erteilt werden. Andernfalls muss das Jugendamt die erforderliche Auskunft bei dem Jugendamt am Geburtsort anfordern und sie nach Eingang dem beantragenden Elternteil übersenden.
Ansprechpartner/in
| Buchstaben A - KFrau Mell | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0005 (Eingang West, EG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-487 Telefax: 04231 15-609 E-Mail: jufa-beistandschaft@landkreis-verden.de | |
| Buchstaben L - ZFrau Habekost | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0001 (Eingang West, EG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-8730 Telefax: 04231 15-609 E-Mail: jufa-beistandschaft@landkreis-verden.de | |



