Inhaltsbereich
Bauen in der Landwirtschaft
Anforderungen an die Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdünger
Der Schutz der Gewässer bedeutet heute vor allem Schutz vor der Einleitung schädlicher Stoffe. Dies können - im Übermaß benutzt - auch Nährstoffe sein. Die Wasserwirtschaft stellt daher besondere Anforderungen an die Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdünger (z. B. Gülle oder Dung).
Dabei prüft die untere Wasserbehörde des Landkreises Verden im Bauantragsverfahren, ob die wasserrechtlichen Anforderungen an die Lagerung von Wirtschaftsdünger erfüllt werden.
Zuständig für die Überwachung der ordnungsgemäßen Ausbringung von Wirtschaftsdünger nach der Düngeverordnung (DüV) ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Bremervörde
Tel. 04761 9942-10
Internet: www.lwk-niedersachsen.de
Ansprechpartner/in
Philipp Mundil | |
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1158 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-348 Telefax: 04231 1510-348 E-Mail: wasser@landkreis-verden.de |