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Digitales Baugenehmigungsverfahren
Längere Bearbeitungszeiten wegen Systemumstellung
Auf Grund der erfolgten Systemumstellung in der Bauaufsicht des Landkreises Verden kommt es derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten in allen Antragsverfahren. Diesbezüglich bittet der Landkreis um Verständnis.
An dieser Stelle kann Ihr Bauantrag digital hochgeladen werden. Die Vollmacht für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren muss vorab ausgefüllt an die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Verden verschickt werden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Formular. Bitte beachten Sie die aufgeführten Anforderungen an elektronische Dokumente für die Übermittlung an die Bauaufsichtsbehörde.
Ab sofort kann für die Authentifizierung im Rahmen der Antragstellung neben der BUNDiD auch das Unternehmenskonto „MUK“ genutzt werden. Sie werden nach der Auswahl des gewünschten Antrags unten automatisch auf die Seite weitergeleitet, auf der Sie Ihre bevorzugte Authentifizierungsart auswählen können.
Die Nutzung der BUNDiD ist nur unter Verwendung der persönlichen Daten möglich, was insbesondere für Privatpersonen als Antragstellerin bzw. Antragsteller gedacht ist. Die Nutzung des Unternehmenskontos („MUK“) bietet Firmen oder anderen Organisationen die Möglichkeit, sich als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der jeweiligen Organisation auszuweisen und nicht auf die persönliche BUNDiD zurückgreifen zu müssen.
Weitere Informationen zum „MUK“ finden Sie unter der nachstehenden Internetadresse. Wie auch bei der BUNDiD ist für die Nutzung des „MUK“ eine Registrierung erforderlich.
FAQ zur BundID: https://id.bund.de/de/faq
FAQ zu "Mein Unternehmenskonto" (MUK): https://info.mein-unternehmenskonto.de/hilfe/
FAQ zur Bauplattform: https://support.dalux.com/hc/de
Hinweis: Bitte laden Sie PDF-Dokumente ohne Kennwortschutz o. ä. hoch.
- Bauantrag
Bauantrag nach § 63 und 64 der Niedersächsischen Bauordnung [weiter]
- Bauvoranfrage
Antrag auf Bauvoranfrage nach § 73 Niedersächsische Bauordnung [weiter]
- Abweichung, Ausnahme oder Befreiung NBauO
Antrag auf Zulassung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung gemäß § 66 der Niedersächsischen Bauordnung [weiter]
- Genehmigungsfreie Baumaßnahme
Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme (§ 62 Niedersächsische Bauordnung) [weiter]
- Abbruch baulicher Anlagen
Anzeige über Abbruch baulicher Anlagen nach § 60 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung [weiter]
- Vollmacht
Vollmacht für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren ITeBAU [weiter]
- Anforderungen an elektronische Dokumente für die Übermittlung an die Bauaufsichtsbehörde [weiter]
Sollte es beim Hochladen der Dokumente zu Problemen kommen, können Sie sich an folgenden technischen Support wenden:
Technischer Support
ITEBO GmbH
Team ITeBAU
Servicedesk
Tel.: 0541 9631831
E-Mail: service@itebo.de


