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Duldung (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung)
Ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen, deren freiwillige Ausreise und Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vorübergehend nicht möglich ist und denen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wird für einen befristeten Zeitraum eine Duldung erteilt.
Bei der Duldung handelt es sich nicht um einen Aufenthaltstitel. Somit wird der Aufenthalt durch die Duldung nicht rechtmäßig.
Mit einer Duldung sind folgende Auflagen verbunden:
Räumliche Beschränkung
- Der räumliche Geltungsbereich einer Duldung ist im Regelfall in den ersten drei Monaten auf das Gebiet des Landes Niedersachsen beschränkt.
Wohnsitzauflage
- Die ausländischen Staatsangehörigen können verpflichtet werden, ihren Wohnsitz in einem bestimmten Landkreis bzw. einer bestimmten Stadt oder Gemeinde zu nehmen, solange sie ihren Lebenunterhalt durch Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen bestreiten.
Beschäftigung
- Die Aufnahme einer Beschäftigung ist der Inhaberin bzw. dem Inhaber einer Duldung innerhalb der ersten drei Monate untersagt. Nach diesem Zeitraum kann die Ausübung einer Beschäftigung mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erlaubt werden. Dafür ist eine ausgefüllte Stellenbeschreibung seitens des Arbeitgebers vorzulegen.
- Für ein unentgeltliches Praktikum ist in der Regel keine Zustimmung erforderlich.
Ausbildungsduldung
Einem ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen ist eine Ausbildungsduldung zu erteilen, wenn dieser eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in Deutschland aufnimmt oder bereits eine Ausbildung während des Asylverfahrens begonnen hat. Die Identität des Antragstellers muss nachgewiesen sein.
Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann die Duldung in einen Aufenthalt zur Beschäftigung münden, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Für nähere Auskünfte zum Antragsverfahren stehen Ihnen die Ansprechpartner der Gruppe "Asylrecht" zur Verfügung.
Formulare
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