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Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit
In bestimmten Fällen ist bei der Prüfung der Erlaubnis zur Beschäftigung eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Hierzu zählen unter anderem die folgenden Fälle:
- Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Beschäftigung
- Zustimmung der Aufnahme einer Beschäftigung bei Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
- Erteilung einer Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
In diesen Fällen bedarf es einer Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Dieses Formular lassen Sie durch den Arbeitgeber, der Ihnen einen Arbeitsplatz angeboten hat, ausfüllen und unterschreiben. Danach übersenden Sie die Erklärung an folgende E-Mail-Adresse:
- wenn Sie eine Duldung/Aufenthaltsgestattung besitzen: asyl@landkreis-verden.de
- wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen oder beantragen: info-abh@landkreis-verden.de
Sollten Sie die Verlängerung Ihrer Erwerbstätigkeitserlaubnis beantragen wollen, übersenden Sie zusätzlich zu dem Formular Ihre ersten und letzten beiden Verdienstbescheinigungen von dem derzeit erlaubten Arbeitsplatz.
Für den Fall, dass Sie Qualifizierungsnachweise mit deutscher Anerkennung besitzen, reichen Sie diese ebenfalls zusätzlich per E-Mail ein.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage bei der Bundesagentur für Arbeit ca. 2 Wochen in Anspruch nehmen wird und erst danach das Erlaubnisverfahren bei der Ausländerbehörde durchgeführt werden kann. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, erhalten Sie eine Rückmeldung durch Ihre zuständige Sachbearbeitung.
