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Verpflichtungserklärung (sog. Besuchseinladung)
Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Für die Erteilung eines Touristenvisums wird von den deutschen Vertretungen im Ausland in der Regel eine Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG einer in Deutschland lebenden Person verlangt, mit der sich diese umfassend zur Übernahme aller durch den ausländischen Besucher möglicherweise in Deutschland entstehenden Kosten (Verpflegung, Unterkunft, Kosten einer Heilbehandlung, Abschiebungskosten etc.) verpflichtet. Die Erklärung ist bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde (Landkreis) in Deutschland abzugeben.
Zusätzlich zur Verpflichtungserklärung ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro für den beabsichtigten Besuchszeitraum erforderlich. Bei Beantragung eines Visums muss somit sowohl eine Verpflichtungserklärung als auch eine Reisekrankenversicherung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden.
Zur Abgabe der Verpflichtungserklärung ist der Vordruck "Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung" vollständig ausgefüllt bei der Ausländerbehörde vorzulegen. Die Erklärung wird dann von der Ausländerbehörde auf dem amtlich fälschungssicheren Vordruck ausgefertigt und ist bei der Ausländerbehörde vom Erklärenden persönlich zu unterschreiben.
Die Verpflichtungserklärung weist ab Ausstellung eine Gültigkeit von 6 Monaten auf. Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre. Die Verpflichtung erlischt nicht durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 5 des Kapitels 2 oder durch Anerkennung nach § 3 Asylgesetz (Flüchtlingsanerkennung) oder § 4 Asylgesetz (subsidiär Schutzberechtigter).
Antragsunterlagen:
- Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung (pdf-Formular s. u.)
- Erklärung des Verpflichtungsgebers (pdf-Formular, s. u.)
Bei Abgabe der Verpflichtungserklärung sind vorzulegen:
- Pass oder Personalausweis
- Nachweis über das monatliche Netto-Einkommen (letzte drei Gehaltsabrechnungen; bei Selbstständigen: Bescheinigung eines Steuerberaters mit dem monatlichen Netto-Einkommen abzüglich der Kranken- und Rentenversicherung und der Einkommenssteuer ...; Rentenbescheid etc.)
Als Einkommen scheiden reine SGB II-Leistungen aus.
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 Euro.
Terminabsprachen:
Bitte beachten Sie, dass für Verpflichtungserklärungen (Besuchseinladungen) eine Terminabsprache erforderlich ist: Termine-ABH@landkreis-verden.de