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Checklisten: Bauanträge für Tierhaltungen und Lebensmittelbetriebe
Sie planen den Bau einer Tierhaltungsanlage oder eines Lebensmittelbetriebes? Nachstehend finden Sie Checklisten des Fachdienstes Veterinärdienst und Verbraucherschutz für verschiedene Bauvorhaben, die Ihnen mit Erklärungen und Angaben zu tierseuchenrechtlichen, tierschutzrechtlichen oder lebensmittelrechtlichen Fragen die Stellung des Bauantrages erleichtern sollen.
Bauanforderungen für Lebensmittelbetriebe:
Sollten Sie als Bauherrin bzw. Bauherr eines Lebensmittelbetriebes noch nicht die endgültige Nutzung des Objektes festlegen können und daher im Bauantrag keine genauen Angaben zur Nutzung mancher Räume machen können, werden Sie in der Baugenehmigung lediglich das nachstehende Merkblatt "Bauanforderungen für Lebensmittelbetriebe“ mit allgemeinen Hinweisen zur Umsetzung Ihres Bauvorhabens vorfinden. Wir empfehlen Ihnen, sich schon vor Antragstellung mit der zuständigen Sachbearbeitung im Fachdienst Veterinärdienst und Verbraucherschutz zwecks Beratung in Verbindung zu setzen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.