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Finanzierung von Weiterbildung
Berufsbegleitende Weiterbildung ist bedeutend für Beschäftigte und Unternehmen. Die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss sich fortlaufend qualifizieren, um ihre Beschäftigungsfähigkeit im Zeitalter der Digitalisierung und Vernetzung zu erhalten und zu erhöhen. Unternehmen brauchen Beschäftigte, die sich weiterbilden, um im Wettbewerb der digitalen und globalen Wirtschaft konkurrenzfähig zu bleiben.
Für die - anteilige - Finanzierung von Weiterbildung von Beschäftigten gibt es je nach Ausbildungsstand und Erwerbsstatus verschiedene Möglichkeiten.
Die Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft Landkreis Verden fördert für Elternzeitnehmende, Berufsrückkehrerinnen und arbeitsuchende Frauen berufliche Qualifizierungen, Kurse zur Berufs- und Lebenswegplanung, Arbeitsmarkfitness, Schlüssel- und Führungskompetenzen, zur Existenzgründung und zum Erwerb von unternehmerischem Know-how. Die Förderung kann maximal 200,00 EUR pro Jahr betragen, der Eigenanteil beträgt 25 Prozent. Weitere Informationen zum Weiterbildungsscheck der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft erhalten Sie hier.
Die Inanspruchnahme eines Weiterbildungsschecks der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft oder eine Kursermäßigung setzt ein Beratungsgespräch vor Beginn des Kurses voraus. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin unter Tel. 04231 15-472.
Weitere Förderprogramme zur Finanzierung von Weiterbildungen für berufliche Qualifizierungen:
- Weiterbildung in Niedersachsen (WiN): Berufliche Qualifizierungen für Beschäftigte aus Unternehmen in Niedersachsen und Betriebsinhaberinnen und -inhaber mit weniger als 50 Beschäftigten [weiter]
- Bildungsprämie: für Erwerbstätige/Selbständige mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 15 Stunden pro Woche, einkommensabhängig [weiter]
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) Meister-BaFöG: für Fachkräfte, die einen staatlich anerkannten Abschluss anstreben, altersunabhängig, neue Förderbedingungen und höhere Zuschüsse ab August 2020 [weiter]
Bitte beachten Sie, dass die Förderprogramme vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden müssen und berücksichtigen Sie eine eventuelle Beratungspflicht und Bearbeitungsdauer.