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Landkreis als Straßenbaulastträger
Mäharbeiten mit RandstreifenmäherDem Baulastträger einer Straße obliegen die Pflichten der Unterhaltung, Erhaltung und Verkehrssicherung. Straßenbaulastträger für das Kreisstraßennetz ist der Landkreis Verden. Für die Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Verden der zuständige Baulastträger, während die Städte und Gemeinden für die Gemeindestraßen verantwortlich sind.
Das Kreisstraßennetz des Landkreises Verden umfasst rund 228 Straßenkilometer und 145 Kilometer Radwege entlang von Kreisstraßen. Kreisstraßen vermitteln den überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises sowie zwischen benachbarten Landkreisen. Sie dienen zudem als Anschluss von Ortschaften oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege. Kreisstraßen stehen im Eigentum und in der Baulast des Landkreises. Die diesbezüglichen Aufgaben beim Landkreis werden vom Fachdienst Straßen wahrgenommen, in dessen Zuständigkeitsbereich auch die Kreisstraßenmeisterei als Bauhof fällt.
Neben dem Bau und der Unterhaltung der Kreisstraßen einschließlich zugehöriger Radwege pflegt und unterhält der Landkreis die Straßenbäume und das Straßenbegleitgrün. Grünstreifen und Böschungen müssen gemäht, Gräben ausgeräumt und die Straßenbäume und Hecken ausgeschnitten werden. Die Zeiten für die einzelnen Arbeitsgänge sind im Einklang mit dem Naturschutz terminiert.
Darüber hinaus ist der Landkreis für die Verkehrssicherheit auf den Kreisstraßen verantwortlich. Dazu werden Straßenzustand und Tragfähigkeit der Kreisstraßen, Sauberkeit, lichtes Profil des Straßenquerschnitts sowie Fußgängerüberwege, Ampeln und Kreuzungen regelmäßig überprüft und Schäden ausgebessert. Einen weiteren wichtigen Schwerpunkt im Rahmen der Verkehrssicherung bildet der Winterdienst.
Ferner obliegt dem Landkreis die Beschilderung an Kreisstraßen. Sie wird durch den Fachdienst Ordnung und Verkehr des Landkreises angeordnet. Die Städte Achim und Verden (Aller) führen diese Anordnungen auf ihrem Gebiet selber durch. Das Aufstellen und die Wartung der Schilder übernimmt der Fachdienst Bauen, Planung und Straßen. In regelmäßigen Verkehrsschauen, an der Polizei, ADAC und Gemeinden teilnehmen, wird über die erforderlichen Maßnahmen und Beschilderungen beraten.
Auch der Bau und die Unterhaltung von Bauwerken im Zuge von Kreisstraßen werden durch den Fachdienst Bauen, Planung und Straßen wahrgenommen. Bauwerke an Kreisstraßen können durch die Querung von Gräben, Flüssen und anderen Verkehrswegen erforderlich werden und beispielsweise im Falle von Brücken und Unterführungen bei Autobahnen oder Eisenbahntrassen große Dimensionen annehmen.
Dokumente
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Liste der Kreisstraßen (27 kB) |