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Bekämpfung der Schwarzarbeit
Was ist Schwarzarbeit?
Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom 23.07.2004 leistet Schwarzarbeit, wer Leistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
- als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger Sozialversicherungsbeiträge vorenthält und zwar durch die Verletzung seiner Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten,
- als Steuerpflichtiger Steuern hinterzieht oder verkürzt,
- als Empfänger von Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe) seine gesetzlichen Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt, insbesondere die Arbeitsaufnahme nicht anzeigt,
- als Gewerbetreibender seiner Verpflichtung zur Anzeige des Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat oder
- als Selbständiger ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 Handwerksordnung).
Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder Selbsthilfe bleiben weiterhin zulässig, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind.
Wer ist zuständig?
Der Landkreis Verden ist in seinem Kreisgebiet für handwerks- und gewerberechtliche Verstöße (Nr. 4 und 5) zuständig. Für die Koordinierung der Schwarzarbeitsbekämpfung im handwerks- und gewerberechtlichen Bereich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in den Regierungsvertretungen zuständig. Für den Landkreis Verden ist dies die Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Ansprechpartnerin ist Frau Wandt, Tel.: 04131 15-1384.
Informationen, ob für eine Geschäftstätigkeit eine Gewerbeanmeldung oder eine Reisegewerbekarte erforderlich ist, erteilen die Kommunen, in deren Bereich das Unternehmen gegründet werden soll. Über das Erfordernis einer Handwerksrolleneintragung bei der Ausübung handwerklicher Tätigkeiten und deren Voraussetzungen beraten die Handwerkskammern. Die Adressen der Handwerkskammern in Niedersachsen finden Sie hier.
Schwarzarbeitsdelikte, die in den Nr. 1 - 3 aufgeführt sind, werden von der Zollverwaltung verfolgt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt. Für den Landkreis Verden ist dies das Hauptzollamt Hannover, Finanzkontrolle Schwarzarbeit Lüneburg, Lindenstraße 31, 21335 Lüneburg. Weitere Informationen erhalten Sie über die Bundesfinanzdirektion West, Wörthstr. 1 - 3 in 50688 Köln oder im Internet unter www.zoll.de und www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de.
Weitere Informationen:
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich an uns. Wir werden Ihre Fragen beantworten oder Ihnen eine kompetente Ansprechperson nennen. Wir nehmen Ihre Hinweise gerne telefonisch auf. Sie können aber auch gerne das nachstehende Formular verwenden und ausgefüllt an uns übersenden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Behörde zuständig ist, werden wir Ihre Hinweise selbstverständlich an die zuständigen Stellen weiterleiten.
Kontakt:
Tel. 04231 15-598 oder
E-Mail: schwarzarbeit@landkreis-verden.de