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Arbeitsunfall/Schulwegsunfall

Allgemeine Informationen

Wenn Beschäftigte Ihres Unternehmens infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls getötet oder so verletzt werden, dass sie länger als drei Tage arbeitsunfähig sind, müssen Sie eine Unfallanzeige gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger erstatten.

Dies gilt auch, wenn Sie vermuten, dass bei Versicherten Ihres Unternehmens eine Berufskrankheit vorliegen könnte.

An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Berufsgenossenschaften , der Landesunfallkasse bzw. bei den Gemeindeunfallversicherungsverbänden .

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Der Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Beschäftigte gegen Unfall am Arbeitsplatz, auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte und gegen Berufskrankheit abzusichern.


Ansprechpartner/in
Landkreis Verden
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-0
Telefax: 04231 15-603
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-ver­den.de
Di., Do. und Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung.
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