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Meldepflicht
Diese Aufgabe liegt (teilweise) in kommunaler Zuständigkeit.
Bitte wählen Sie deshalb Ihre Kommune aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.
Diese Aufgabe liegt (teilweise) in kommunaler Zuständigkeit.
Bitte wählen Sie deshalb Ihre Kommune aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.
Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung.
Besuchszeiten allgemein:
Di., Do. und Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 16.00 Uhr
Besuchszeiten der Kfz-Zulassung:
Mo. und Di. 07.30 - 15.30 Uhr (durchgehend)
Mi. und Fr. 07.30 - 12.00 Uhr
Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Die Kfz-Zulassungsstelle ist nur für Terminkunden geöffnet.
Besuchszeiten der Führerscheinstelle:
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Di. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Hausordnung der Kreisverwaltung
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