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Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"
Diese Aufgabe liegt (teilweise) in kommunaler Zuständigkeit.
Bitte wählen Sie deshalb Ihre Kommune aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.
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Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Zum 19.01.2026 verlieren nun die ersten Kartenführerscheine ihre Gültigkeit und sollten daher rechtzeitig getauscht werden.
Hinweis: Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen.
Sie wollen eine Fahrerlaubnis beantragen oder umschreiben lassen? Hier finden Sie unsere Besuchszeiten. [weiter]
Fahranfänger aus dem Landkreis Verden können an einem kostenlosen Fahrsicherheitstraining teilnehmen. Wie das geht, lesen Sie hier.


