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Umschreibung aus einem anderen Landkreis ohne Halterwechsel - Wechsel auf VER-Kennzeichen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie aus einem anderen Landkreis in den Landkreis Verden gezogen sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug umgehend auf die aktuelle Adresse umschreiben lassen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
    Der Original-HU-Bericht ist immer vorzulegen. Die bisher ausgeübte Praxis, dass Stempel in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 bzw. Kopien von HU-Berichten akzeptiert werden, wird nicht mehr angewendet.
  • Nachweis der Halterdaten
    • bei natürlichen Personen (Privatpersonen):
      Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate); der Führerschein ist kein Ausweisdokument und wird nicht akzeptiert.
    • bei Zulassung für Minderjährige:
      Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges auf Minderjährige darf nur erfolgen, wenn die minderjährige Person einen direkten Bezug zum Fahrzeug hat. In diesem Fall werden dann eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (PDF-Formular) und Ausweise beider Erziehungsberechtigten benötigt. Ein direkter Bezug ist gegeben bei:
      • Schwerbehinderung: Durch die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises kann eine Steuervergünstigung durch das Zollamt gewährt werden.
      • Vorlage eines Führerscheins: Der Minderjährige muss berechtigt sein, das Kraftfahrzeug führen zu dürfen (z. B. begleitetes Fahren für die PKW-Zulassung, Mofa-Führerschein für die Zulassung eines Leichtkraftrades)
    • bei juristischen Personen (z. B. Gewerbe / Vereine):
      • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister / Gewerbeanmeldung (bzw. aus den entsprechenden Registern), aus der die hiesige Geschäftsanschrift (bzw. entsprechende Anschrift) und die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer / die Prokuristin bzw. der Prokurist (bzw. die entsprechenden verantwortlichen Personen) hervorgehen (nicht älter als 3 Jahre)
      • Vollmacht, die von der Geschäftsführerin bzw. dem Geschäftsführer / der Prokuristin bzw. dem Prokuristen (bzw. von den entsprechenden verantwortlichen Personen) zu unterzeichnen ist
      • Personalausweis der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers / der Prokuristin bzw. des Prokuristen (bzw. der entsprechenden verantwortlichen Personen) in Kopie
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat) (PDF-Formular)
  • Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • ggf. Vollmacht, falls der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint (Ausweis der bevollmächtigten Person ist zusätzlich vorzulegen) (PDF-Formular)

Kann ich mein altes Kennzeichen behalten?
Wird ein Fahrzeug aus einem anderen Landkreis in den Landkreis Verden umgemeldet und der Fahrzeughalter bleibt identisch, dann kann der Fahrzeughalter wählen, ob er die bisherigen Kennzeichen behalten möchte oder auf VER-Kennzeichen wechselt.
Sie hierzu: Umschreibung aus einem anderen Landkreis ohne Halterwechsel - mit Kennzeichenbeibehaltung

Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühr beträgt 27,10 EUR. Hinzu kommen ggf. weitere Gebühren für u. a. die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II, für die Zuteilung und Reservierung eines Wunschkennzeichens, Gebühren für das Kraftfahrtbundesamt oder für die Ausstellung einer Feinstaubplakette. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.


zuklappenAnsprechpartner/in
Info-Schalter Information Kfz-Zulassung
Telefon: 04231 15-245
Telefax: 04231 15-608
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