Die Kreisverwaltung Verden weist darauf hin, dass demnächst zur Jahresmitte am 1. Juli die Abfallgebühren für das Kalenderjahr 2026 fällig werden. Da die Gebühren unverändert geblieben sind, gelten die Gebührenbescheide aus den Vorjahren weiter. Neue Bescheide sind nur bei individuellen Änderungen versandt worden.
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die die Gebühren per Lastschrift abbuchen lassen, brauchen sich um die rechtzeitige Zahlung nicht zu kümmern. Dies erledigt die Kreiskasse automatisch. Wer sich unsicher ist, ob eine Lastschrifteinzugsermächtigung besteht, wird im Gebührenbescheid fündig.
Falls sich bei jemandem in den letzten Monaten die Bankverbindung geändert hat und diese dem Landkreis noch nicht mitgeteilt wurde, sollte dies kurzfristig nachgeholt werden. Die neue Bankverbindung kann unter anderem bequem über die Online-Dienste der Abfallwirtschaft des Landkreises übermittelt werden. Eine Übermittlung der Bankverbindung per Post sollte bis spätestens 21. Juni erfolgt sein, damit die Abbuchungsvollmacht noch rechtzeitig eingerichtet werden kann.
Alle anderen sollten sich – sofern noch nicht geschehen – um die fristgerechte Zahlung kümmern, damit keine unnötigen Kosten entstehen. Um die eingehenden Zahlungen richtig zuordnen zu können, bittet die Kreiskasse, das Kassenzeichen sowie den Namen des Zahlungspflichtigen deutlich lesbar anzugeben. Die korrekte Gebührenhöhe, das Kassenzeichen sowie die Bankverbindungen des Landkreises sind auf dem Gebührenbescheid zu finden.
Fragen zu den Abfallgebühren beantwortet die Kreisverwaltung montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer (04231) 15-272. An-, Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältern können nur schriftlich, per E-Mail an abfall@landkreis-verden.de oder über die Online-Dienste der Abfallwirtschaft erfolgen.
Pressemitteilung Landkreis Verden 01.06.2026
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