Der Landkreis Verden hebt die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes in der Gemeinde Kirchlinteln auf. Das ist die Reaktion auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Stade vom heutigen Tag (24. März). Das Gericht hatte darin die aufschiebende Wirkung des Widerspruches durch einen Verein wiederhergestellt. Damit ist die Genehmigung aktuell nicht wirksam und eine Entnahme des Wolfes nicht mehr zulässig.
Zum Hintergrund: Der Landkreis Verden hatte mit Bescheid vom 18. März aufgrund mehrerer Wolfsrisse unter anderem in der Gemeinde Kirchlinteln eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme eines konkreten Wolfsrüden erteilt. Die sofortige Vollziehung der Genehmigung wurde angeordnet. Gegen diesen Bescheid hat ein dazu berechtigter Verein nach der öffentlichen Berichterstattung Widerspruch beim Landkreis Verden erhoben und gleichzeitig die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches beim Verwaltungsgericht Stade beantragt.
Zur Begründung der jetzigen Entscheidung führt das Gericht im Wesentlichen aus, dass die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung nicht vorliegen. Da es sich bei dem Wolf um eine streng geschützte Art handele, dürfe nach obergerichtlicher Rechtsprechung diese Ausnahme nur zugelassen werden, wenn beispielsweise Elektrozäune in einer Höhe von mindestens 120 cm Höhe, straff gespannt und bodenbündig abschließend, bestehen würden. Bei den Wolfsrissen in der Region war dieser erforderliche Herdenschutz nicht vorhanden. Es wurden maximal Elektrozäune in einer Höhe von 105 cm verwendet.
Das vom Landkreis Verden beschriebene konkrete Jagdverhalten des Rüden mit dem Rudel, das aus den Spuren in den betroffenen Tiergehegen abgeleitet werden konnte, führte nicht zu einer anderen Bewertung der Rechtslage, ebenso wenig die Anzahl der betroffenen Tiere oder die Wertigkeit der Schafhaltung in der Region. Die Genehmigung wurde vom Gericht insgesamt als voraussichtlich rechtswidrig eingeschätzt. Der Landkreis Verden wird daher die strittige Genehmigung aufheben.
Mit der aktuell noch geltenden Rechtslage bleibe es weiterhin schwierig, Wölfe aus der Natur zu entnehmen, so die Verdener Kreisverwaltung. Der Landkreis fordert eine schnelle Umsetzung der vom Bundestag bereits beschlossenen Erleichterungen zur Regulierung der Wolfspopulation und zur Entnahme von Schadwölfen. Hierzu stehen die Entscheidungen des Bundesrates am 27. März an.
Noch am vergangenen Freitag hatten das Verwaltungsgericht in Stade und das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg aus formalen Gründen einen sogenannten Hängebeschluss abgelehnt und damit die Wirkung der Genehmigung bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag nicht ausgesetzt. Bis heute ist der Wolf jedoch nicht aufgefunden worden.
Pressemitteilung Landkreis Verden 24.03.2026



