Inhaltsbereich
16 Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte:
Dr. Kerstin Blome
Tel.: 04231 15-477
E-Mail: kerstin-blome@landkreis-verden.de
GESCHLECHTERGERECHTIGKEIT ist in der Verfassung festgeschrieben. Aufgabe der Frauenbeauftragten ist es, mit gesetzlichem Auftrag auf die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Gebots hinzuwirken.
Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Nieders. Verfassung Artikel 3 Abs. 2 Satz 3:
"Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise."
Aufgaben innerhalb der Verwaltung
- Sie wirkt bei allen wirtschaftlichen, personellen und sozialen Angelegenheiten in der Kommune mit.
- Sie initiiert, unterstützt und begleitet Maßnahmen der Frauenförderung.
- Sie regt Konzepte zum Abbau bestehender Benachteiligungsstrukturen an.
- Sie verfasst Stellungnahmen zu Maßnahmen, die innerhalb der Verwaltung durchgeführt werden.
Aufgaben außerhalb der Verwaltung
- Sie macht der Öffentlichkeit die Bedeutung von Fraueninteressen bewusst.
- Sie nimmt zu Vorhaben der Kommune bzw. des Landkreises Stellung, die die Lebenszusammenhänge von Frauen berühren.
- Sie initiiert und betreut Frauennetzwerke.
- Sie plant und begleitet Vorhaben zur Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung.
- Sie entwickelt Projekte zur Stärkung und Förderung von Mädchen.
- Sie organisiert Veranstaltungen und Fachtagungen.
- Sie berät Frauen vertraulich und unterstützt sie.
Die Gleichstellungsbeauftragte erfüllt diese Aufgaben, damit das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit in unserer Gesellschaft erreicht wird. Dazu gehören eine wirkungsvolle Repräsentanz von Frauen in politischen Gremien sowie in Leitungs- und Führungspositionen, gute berufliche Chancen und gut bezahlte, gesicherte Arbeitsplätze, eine gerechte Verteilung der Aufgaben in Beruf, Haushalt und Kindererziehung und selbstverständlich der Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt.