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Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten umfassen alle mit Geldbuße bedrohten Verstöße anderer Rechtsgebiete außerhalb des Straßenverkehrs. Darunter fallen u. a. Verstöße in folgenden Bereichen:
- Tierschutz
- Melderecht
- Gewerberecht
- Abfallrecht
- Lärmschutz
- Pflegeversicherung
- Naturschutz
- Schulpflicht
Wegen der Vielzahl der denkbaren Gesetzesverstöße existiert hierfür kein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog. Vielmehr werden in jedem Gesetz Ober- und Untergrenzen eines möglichen Bußgeldes festgesetzt. Innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens ist das Bußgeld individuell festzusetzen, wobei u. a. die Schwere der Tat, die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, die Wiederholungsgefahr, die vorsätzliche Begehung, oder der wirtschaftliche Vorteil zu berücksichtigen sind.