Inhaltsbereich
Altöl
Händler, die Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucherinnen und Endverbraucher abgeben, sind nach der Altölverordnung (AltölV) verpflichtet, Altöl zurückzunehmen. Bei Vorlage einer Kaufquittung oder dem Kauf von Frischöl muss der Händler die Menge an Altöl zurücknehmen, die bei ihm gekauft wurde. Die Kosten für die Rücknahme sind im Kaufpreis enthalten. Auf die Annahmestelle muss durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln aufmerksam gemacht werden.
Um die Rücknahmemöglichkeit über den Handel zu fördern, geben Sie bitte kein Altöl mehr bei der stationären Sonderabfallsammlung ab.


